Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.
Die Detektei ist verpflichtet, den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt auszuführen. Eine weiterreichende Haftung wird für die Detektei und ihre Mitarbeiter ausgeschlossen, insbesondere wird nicht für Entschließungen gehaftet, die auf Grund eines Berichtes der Detektei gefasst werden.

2.
Die Art und Weise der Durchführung des erteilten Auftrages bestimmt allein die Detektei nach pflichtgemäßem Ermessen.

3.
Das Rechtsverhältnis mit dem Auftraggeber ist - soweit ein bestellter Erfolg herbeigeführt worden ist, Werkvertrag - sonst hinsichtlich der Leistung Dienstvertrag.

4.
Soweit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich die Detektei, mindestens einen Bericht in schriftlicher Form zu erstatten. Die Berichte der Detektei werden in Wahrnehmung berechtigter Interessen erstellt, sind nur für den Auftraggeber bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe eines Berichtes an Dritte.

5.
Die Detektei unterliegt der Schweigepflicht.

6.
Im Rahmen eines erteilten Auftrages darf die Detektei niemals gegen die Interessen des Auftraggebers tätig werden. Ergibt sich im Laufe der Durchführung eines Auftrages eine Interessenkollision, so darf die Detektei unter Hinweis darauf den Auftrag zurückgeben.

7.
Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Bekanntgabe der Informanten der Detektei.

8.
Der Auftraggeber kann jederzeit, die Detektei nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen.

9.
Unwahre Angaben des Auftraggebers berechtigen die Detektei zur Kündigung. Bei vorzeitiger Beendigung des Auftragsverhältnisses hat die Detektei Anspruch auf das bis zum Wirksamwerden der Kündigung angelaufene Honorar und auf Erstattung der bis dahin entstandenen Auslagen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Vertrauensschadens bleibt nicht ausgeschlossen.

10.
Die Erledigung des Auftrages kann von einer angemessenen Vorschußzahlung abhängig gemacht werden. Nach Verbrauch des Vorschusses kann die Detektei die Arbeit bis zur neuen Vorschusszahlung unterbrechen.

11.
An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sowie für die Nachtzeit (22.00 bis 06.00 Uhr) wird zum Stundenhonorar ein angemessener Zuschlag erhoben. Für Auslandsarbeit bleiben Sonderzuschläge vorbehalten.

12.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Tätigkeit der Detektei in gleicher Sache nicht selbst tätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen.

13.
Wird die Detektei infolge Ausführung eines Auftrages in Prozessen oder sonstigen Verfahren durch Anhörung oder schriftliche Berichterstattung in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zeitaufwand und die Auslagen gemäß den Sätzen der Detektei zu vergüten. Vom Gericht für die Inanspruchnahme gezahlte Entschädigungen sind auf die Vergütung anzurechnen.

14.
Der Auftraggeber versichert mit Unterzeichnung des Auftrages, dass er keine staatsgefährdenden oder gesetzwidrigen Ziele mit dem Auftrag verfolgt.

15.
Auftraggeber oder Detektei können im Streitfalle die unparteiische und schiedsrichterliche Entscheidung der Geschäftsstelle des Bundes Internationaler Detektive anrufen. Die dort ergehende Entscheidung soll als verbindlich angesehen werden. Der Rechtsweg vor dem ordentlichen Gericht ist nicht ausgeschlossen.

16.
Gerichtsstand und Erfüllungsort: Sitz der Detektei.