Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) |
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1.
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Die Detektei ist verpflichtet, den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen
und Gewissen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt auszuführen. Eine weiterreichende
Haftung wird für die Detektei und ihre Mitarbeiter ausgeschlossen, insbesondere
wird nicht für Entschließungen gehaftet, die auf Grund eines Berichtes der
Detektei gefasst werden. |
2.
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Die Art und Weise der Durchführung des erteilten Auftrages bestimmt allein
die Detektei nach pflichtgemäßem Ermessen. |
3.
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Das Rechtsverhältnis mit dem Auftraggeber ist - soweit ein bestellter Erfolg
herbeigeführt worden ist, Werkvertrag - sonst hinsichtlich der Leistung
Dienstvertrag. |
4.
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Soweit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich die Detektei, mindestens
einen Bericht in schriftlicher Form zu erstatten. Die Berichte der Detektei
werden in Wahrnehmung berechtigter Interessen erstellt, sind nur für den
Auftraggeber bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln. Der
Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe eines Berichtes
an Dritte. |
5.
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Die Detektei unterliegt der Schweigepflicht. |
6.
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Im Rahmen eines erteilten Auftrages darf die Detektei niemals gegen die
Interessen des Auftraggebers tätig werden. Ergibt sich im Laufe der Durchführung
eines Auftrages eine Interessenkollision, so darf die Detektei unter Hinweis
darauf den Auftrag zurückgeben. |
7.
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Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Bekanntgabe der Informanten
der Detektei. |
8.
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Der Auftraggeber kann jederzeit, die Detektei nur bei Vorliegen eines wichtigen
Grundes kündigen. |
9.
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Unwahre Angaben des Auftraggebers berechtigen die Detektei zur Kündigung.
Bei vorzeitiger Beendigung des Auftragsverhältnisses hat die Detektei Anspruch
auf das bis zum Wirksamwerden der Kündigung angelaufene Honorar und auf
Erstattung der bis dahin entstandenen Auslagen. Die Geltendmachung eines
weitergehenden Vertrauensschadens bleibt nicht ausgeschlossen. |
10.
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Die Erledigung des Auftrages kann von einer angemessenen Vorschußzahlung
abhängig gemacht werden. Nach Verbrauch des Vorschusses kann die Detektei
die Arbeit bis zur neuen Vorschusszahlung unterbrechen. |
11.
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An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sowie für die Nachtzeit (22.00 bis
06.00 Uhr) wird zum Stundenhonorar ein angemessener Zuschlag erhoben. Für
Auslandsarbeit bleiben Sonderzuschläge vorbehalten. |
12.
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Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Tätigkeit der Detektei in
gleicher Sache nicht selbst tätig zu werden oder Dritte tätig werden zu
lassen. |
13.
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Wird die Detektei infolge Ausführung eines Auftrages in Prozessen oder sonstigen
Verfahren durch Anhörung oder schriftliche Berichterstattung in Anspruch
genommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zeitaufwand und die
Auslagen gemäß den Sätzen der Detektei zu vergüten. Vom Gericht für die
Inanspruchnahme gezahlte Entschädigungen sind auf die Vergütung anzurechnen. |
14.
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Der Auftraggeber versichert mit Unterzeichnung des Auftrages, dass er keine
staatsgefährdenden oder gesetzwidrigen Ziele mit dem Auftrag verfolgt. |
15.
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Auftraggeber oder Detektei können im Streitfalle die unparteiische und schiedsrichterliche
Entscheidung der Geschäftsstelle des Bundes Internationaler Detektive anrufen.
Die dort ergehende Entscheidung soll als verbindlich angesehen werden. Der
Rechtsweg vor dem ordentlichen Gericht ist nicht ausgeschlossen. |
16.
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Gerichtsstand und Erfüllungsort: Sitz der Detektei. |
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